
PREISGESTALTUNG

Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) legt fest, dass tierärztliche Leistungen im Allgemeinen mit dem einfachen bis dreifachen Gebührensatz abgerechnet werden. Die genaue Höhe innerhalb dieses Rahmens richtet sich nach Faktoren wie Schwierigkeit der Leistung, Zeitaufwand und örtlichen Gegebenheiten. Eine Unterschreitung des einfachen Satzes ist unzulässig.
Notdienstzeiten und -gebühren
Wochentags: 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages
Wochenende: Freitag 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr
Feiertage: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Während des Notdienstes sind Tierärzt:innen verpflichtet, eine pauschale Notdienstgebühr von 50 ,- netto zu erheben. Zusätzlich müssen die Leistungen mindestens zum zweifachen Satz abgerechnet werden, wobei eine Steigerung bis zum vierfachen Satz möglich ist.
Hausbesuchsgebühr
Seit dem 22.11.2022 ist bei Behandlungen außerhalb der Praxis eine Hausbesuchsgebühr verpflichtend zu erheben. Für Pferde beträgt diese Gebühr 41,06 inkl. Mwst. Im Notdienst verdoppelt sich dieser Betrag auf 82,11 inkl. Mwst.
Eine Abweichung von den Regularien der GOT stellt einen wettbewerbsrechtlichen und berufsrechtlichen Verstoß dar, der von der jeweils zuständigen Tierärztekammer und von der Zentrale zur Bekämpfung unlautereren Wettbewerbs geahndet werden kann.

